Was dreht sich im Stäbelower Windpark
Bereits im Jahr 2011 sind Flurstücke in Stäbelow, im Raumentwicklungsprogramm der Region Rostock, als Eignungsgebiet für Windkraftanlagen ausgewiesen worden. Die entsprechende Genehmigung hat anschließend das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg erteilt.
Aus der ausgewiesenen Größe des Windeignungsgebietes hat sich die mögliche Anzahl von Windenergieanlagen ergeben. Denn die Zahl der möglichen Anlagen richtet sich nach der Größe des Eignungsgebietes und der geplanten Anlagengröße. Demnach könnten hier insgesamt 13 Windkraftanlagen entstehen.
Bisher sind fünf Anlagen erbaut und nachträglich auf eine synchrone Nachtkennzeichnung angepasst worden.
Für die Genehmigung neuer Windkraftanlagen standen bislang die ablehnenden Stellungnahmen von der unteren Naturschutzbehörde und dem Deutschen Wetterdienst entgegen. Von Seiten des Windparkbetreibers wird nun eine Klärung angestrebt.
Auch weiterhin wird die Gemeinde den Prozess begleiten und auf die strikte Einhaltung des rechtlichen Rahmens achten. Bislang bleibt weiter unklar wie viele Windkraftanlagen zusätzlich am Standort Stäbelow erbaut werden. Die Gemeinde wird Sie hier informiert halten.
Redaktion Öffentlichkeitsarbeit