Ordnung und Sauberkeit – Ein Fall für Alle!

Keine Garten- und Grünabfälle auf öffentlichen Grundstücken bzw. Grünflächen entsorgen

Sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner,

alle wollen gerne in einer sauberen Gemeinde leben. Eine saubere Gemeinde bekommen wir nur dann, wenn auch jeder Einzelne seinen Beitrag dazu leistet.

Aufgrund mehrerer Fälle machen wir auf illegale Abfallsituationen auf öffentlichen Flächen aufmerksam und weisen auf die geltende Grünflächensatzung der Gemeinde Stäbelow hin. Gemäß § 3 Absatz 1 Nr. 3 der Satzung ist es verboten, die Anlagen (wie z. B. Wege, Plätze und straßenbegleitende Flächen) durch Abfallstoffe zu verunreinigen. Grünschnitt, Gras und Laub, derer sich die Haus- und Gartenbesitzer entledigen wollen, gelten rechtlich als Abfall und dürfen nicht im Wald, in der freien Natur und auf Grünflächen entsorgt werden. Oft wird die Meinung vertreten, man füge der Natur keinen Schaden zu, da es sich um verrottbares Material handelt. Was banal klingt, ist jedoch kein Kavaliersdelikt. Diese Art der Entsorgung ist illegal und das nicht ohne Grund:

Welche Konsequenzen hat eine illegale Entsorgung von Gartenabfällen für die Wald- und Grünflächen?

Die Haus- und Gartenabfälle in der freien Natur sind nicht nur ein unschöner Anblick. Durch den erhöhten Nährstoffeintrag, die Einbringung und somit Ausbreitung z. B. nichtheimischer, möglicherweise invasiver Pflanzenarten können auch beachtliche Schäden an der Natur angerichtet werden. Daraus entstehen in einzelnen Fällen Folgen, die nur mit hohem Aufwand oder in ungünstigen Fällen gar nicht beseitigt werden können. Aus einer eventuell einmaligen Ablagerung solchen Materials wird zudem Gewohnheit und Nachbarn schließen sich diesem Fehlverhalten an. Die Grün- und Waldflächen werden folglich mit unansehnlichen pflanzlichen Abfällen überhäuft. Erfahrungsgemäß lassen weitere Müllabfälle nicht lange auf sich warten – weder für die Anlieger noch für Spaziergänger ist es ein schöner Anblick, wenn sich so eine wilde Mülldeponie entwickelt.

Welche Möglichkeiten bestehen, um Grünschnitt legal zu entsorgen?

Wer nicht sämtliche Grünabfälle im eigenen Hausgarten kompostieren, als Mulchmaterial verwerten oder dem Abfallsystem in Form der Biotonne (Grüne Tonne) zuführen kann, sollte seinen Grünschnitt gegen eine kleine Gebühr auf den eigens vom Landkreis Rostock eingerichteten Wertstoffhöfen abliefern.

Der für die Gemeinde Stäbelow nächstgelegene Wertstoffhof befindet sich in der Eikboomstraße 7 in 18209 Bad Doberan (Gewerbegebiet).

Weitere Informationen zu den Wertstoffhöfen und zur Abfallentsorgung im Landkreisgebiet finden Sie auf der Internetseite www.abfall-lro.de des Landkreises Rostock, Eigenbetrieb Abfallwirtschaft, An der Schanze 9, 18273 Güstrow (Tel.: 03843 / 755 70 999, E-Mail: service@abfall-lro.de).

Helfen Sie mit, die Gemeinde – und in diesem Fall insbesondere die öffentlichen Flächen – sauber zu halten. Es dient uns allen.

 

Fachbereich Bauverwaltung
Grünpflege
Amt Warnow-West