Tatort Hagebuttenring Stäbelow: Was hat eine solche Schmiererei mit Kunst zu tun, rein Garnichts.
Seit dem Jahr 2005 ist auch derjenige wegen Sachbeschädigung mit Strafe bedroht, der „unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert“ (§ 303 Abs. 2 des Strafgesetzbuchs – StGB). Eine solche Veränderung kann durch jedes Beschriften, Bemalen, Bekleben oder Besprühen vorgenommen werden. Wie unsere Vorfahren schon zu sagen pflegten „Narren […]
